Ab Mai werden keine alten E-Chipkarten (JugendticketBW) und keine Print@home-Tickets mehr im Verkehrsmittel anerkannt. Alle Schüler sind angehalten, ihre neue Chipkarte (siehe Muster unten) zu verwenden. Sollten Schüler keine Chipkarte erhalten haben, melden Sie dies bitte im Schulsekretariat.

Weiterhin weisen die Ausgabestellen darauf hin, dass Verkehrsunternehmen berechtigt sind, ungültige Fahrausweise einzuziehen. Zusätzlich können sie gemäß den Beförderungsbedingungen von den Schülern und Schülerinnen ein erhöhtes Beförderungsentgelt erheben. Dies gilt auch im Falle einer missbräuchlichen Nutzung der Chipkarte.

Vorderseite (für alle Ausgabestellen gleich), teilweise mit Zusatz der Kundennummer: